Baum- und Strauchschnitt
Gerade bei Grundstücken, die an das öffentliche Gut (Straße und Gehsteig) grenzen, kommt es immer wieder durch herauswachsende Bäume und Sträucher zu Behinderungen für Fußgänger und Kraftfahrzeug.
In manchen Straßen und Gassen kommt es dadurch zu gefährlichen Situationen, da die Verkehrsteilnehmer erst im letzten Moment gesehen werden.
Die Gemeinde möchte hiermit nochmals darauf hinweisen, dass die Liegenschaftseigentümer der betreffenden Grundstücke zum Schneiden und Entsorgen der herausragenden Sträucher und Bäume verpflichtet sind!
Bei schlecht passierbaren Straßenabschnitten kann es zu einer eingeschränkten Müllabholung kommen!
Der Herbst ist die ideale Zeit, Bäume und Sträucher wieder in Form zu bringen und zurückzuschneiden. Die Anlieferung der Strauch- und Baumschnittabfälle ist im „Recycling Park Enzinger“ möglich.